AGB

§ 1   Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelleistungen der MedicalLine GmbH .

§ 2   Vertragsannahme
2.1   Eine Bestellung gilt erst bei Annahme des Auftrages durch die MedicalLine GmbH als Vertrag. Bis dahin gilt das Angebot in allen Bestandteilen als unverbindlich, sofern nichts Anderes schriftlich bestätigt wurde. Ein Zwischenverkauf bleibt in jedem Fall vorbehalten. Gleichfalls bleibt vorbehalten, dass die MedicalLine GmbH den Vertrag ggf. über einen von ihm zu benennenden Fach-/Zwischenhändler abwickelt. Wird die Annahme der Bestellung nicht innerhalb von 6 Wochen erklärt, kommt der Vertrag nicht zustande.
2.2   Bei Auftragserteilung von Individual-Software-Aufträgen ist die MedicalLine GmbH vor Aufnahme der Arbeiten verpflichtet, ein Pflichtenheft zu übergeben oder von der MedicalLine GmbH unter Mitwirkung des Auftraggebers zu erstellen. Im Pflichtenheft ist die Leistung beschrieben, auf die im Vertrag Bezug genommen wird. Sollten sich nach Erstellung des Pflichtenheftes Änderungen ergeben, können sich Gesamtpreise und Termine ändern.

§ 3   Preise/Zahlungsbedingungen
3.1   Berechnungsgrundlage ist das schriftliche Angebot bzw. die jeweils gültige Preisliste am Tage des Vertragsabschlusses. Sollten sich durch Lieferverzögerungen der Lieferwerke zum Zeitpunkt der Vertragsannahme oder Überschreitungen der Abnahmefristen des Kunden nachträglich noch Preisveränderungen ergeben, ist die MedicalLine GmbH berechtigt, den jeweils letzten gültigen Preis in Rechnung zu stellen.
3.2   Alle genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zu den am Tage des Entstehens der Steuerschuld geltenden Sätzen und Bedingungen zusätzlich berechnet.
3.3   Rechnungen sind bei Lieferung ohne Abzug fällig.
3.4   Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber als Zahlungsversprechen. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
3.5   Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so ist die MedicalLine GmbH berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, ohne dass eine Verzugssetzung erfolgen muss.
3.6   Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder  wenn andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist die MedicalLine GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In solchen Fällen darf die MedicalLine GmbH außerdem Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen verlangen.
3.7   Bei Software-, Beratungs-, Organisations- oder ähnlichen Dienstleistungen ist die MedicalLine GmbH berechtigt, entsprechend dem Stand der Leistungen abzurechnen.
3.8   Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung der Zahlung wegen etwaiger Gegenansprüche ist in jedem Falle ausgeschlossen.

§ 4   Lieferung, Versand, Installation
Die von der MedicalLine GmbH genannten Lieferzeiten beruhen auf der Lieferlage ihrer Lieferwerke. Die Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten. Die MedicalLine GmbH ist aber in jedem Fall um rechtzeitige Lieferung bemüht.

§ 5   Recht auf Rücktritt
Werden der MedicalLine GmbH nach Abschluss des Vertrages über den Kunden Tatsachen bekannt, die an der Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft zweifeln lassen, so ist die MedicalLine GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen.

§ 6   Entgegennahme

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig.

§ 7   Haftung/Gewährleistung

7.1   Schadensersatzansprüche gegen die MedicalLine GmbH jeglicher Art einschließlich mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Überschreitung der Lieferzeit bei fest vereinbarten Lieferzeiten und bei Nichtlieferung sowie bei Schäden im Rahmen von Wartungsarbeiten.
7.2   Die Gewährleistungsfrist für ein Produkt ist grundsätzlich die gleiche, die der MedicalLine GmbH selbst von den jeweiligen Lieferanten eingeräumt wird. Innerhalb dieser Zeit wird von der MedicalLine GmbH oder durch eine autorisierte Fachwerkstatt für alle Maschinenteile, die infolge von Material- oder Fabrikationsfehlern schadhaft werden, kostenlos Ersatz geleistet oder die Maschinen in der Werkstatt der MedicalLine GmbH instandgesetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der MedicalLine GmbH über. Die Gewährleistung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt und erstreckt sich nicht auf Schäden oder Fehlfunktionen, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung Dritter, Verwendung falschen Zubehörs sowie durch ungewöhnliche Einflüsse, z.B. außergewöhnliche Umgebungseinflüsse, entstehen.
7.3   Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung bzw. Rücktritt besteht nicht, es sei denn, dass die MedicalLine GmbH nicht in der Lage ist, den Schaden zu beheben.
7.4   Zubehör (Disketten, Wechselplatten, Farbbänder etc.) ist von der Gewährleistung ausgenommen.
7.5   Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Maschine von Dritten vorgenommen werden oder wenn die Maschinen-Nummer von den Geräten entfernt, geändert oder unleserlich gemacht ist.
7.6   Lohnkosten und Wegzeiten gehen nicht zu Lasten der MedicalLine GmbH.
7.7   Die MedicalLine GmbH übernimmt weiterhin keine Haftung für Standard-Software (Handelsware). Diese leistet hingegen der Softwarelizenzgeber direkt an den Kunden nach Maßgabe seiner Gewährleistungsbedingungen.
Programmanpassungen oder speziell für den Auftraggeber entwickelte Programme müssen getestet und vom Auftraggeber abgenommen werden. Schriftlich nachgewiesene Fehler werden innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe beseitigt (kostenlose Nachbesserung). Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 538 BGB, bestehen nicht.
7.8   Lizenzierte Software deren Siegel gebrochen bzw. geöffnet wurde sowie Softwarefreischaltcode sind grundsätzlich vom Umtausch bzw. der Rücknahme ausgeschlossen.
7.9   Parametrierungs- und Einstellungsarbeiten bei Individualsoftware (z.B. bei Praxisverwaltungsprogrammen) werden nach Kundenvorgaben durchgeführt und sind vom Kunden auf Korrektheit zu überprüfen. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Arbeiten durch den Kunden anzuzeigen. Für die Korrektheit der Einstellungen (Betriebswirtschaftlich relevant) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, daher sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der MedicalLine GmbH ausgeschlossen. 
7.10 Bei Individualsoftware (z.B. Praxisverwaltungsprogrammen) ist für die korrekte Abrechnung / Rechnungsstellung (KV-/ HZV-/ usw.  -  Private Rechnungsstellung) ausschließlich der Anwender verantwortlich, daher sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber der MedicalLine GmbH ausgeschlossen.

§ 8   Verpflichtungen des Kunden
8.1   Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die MedicalLine GmbH je nach den Gegebenheiten, dass
a)     das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die MedicalLine GmbH geschickt wird.
b)    der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, dem technischen Außendienst der MedicalLine GmbH freien Zugang zu dem Aufbewahrungsraum der Maschine zur Reparatur gewährt und alle erforderlichen technischen Einrichtungen einschließlich Telefon- und Übertragungsleitungen zur Verfügung stellt.
8.2   Bevor der Kunde dem technischen Außendienst der MedicalLine GmbH eine Maschine zur Wartung übergibt, hat er auf eigene Rechnung dafür Sorge zu tragen, dass alle Programme, Daten und Datenträger sowie nicht von der MedicalLine GmbH gelieferte Zusatzeinrichtungen, Änderungen und Anbauten gesichert bzw. entfernt sind.
8.3   Bevor der Kunde die Gewährleistung in Anspruch nimmt, muss der Kunde zur Fehlererkennung die zur Maschine gehörenden Diagnose-Programme ausführen und das Ergebnis dem technischen Außendienst mitteilen.

§ 9   Eigentumsvorbehalt
9.1   Die Lieferung erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unter verlängertem Eigentumsvorbehalt zugunsten der MedicalLine GmbH gemäß § 455 BGB.
9.2   Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist unzulässig, eine Pfändung oder sonstige Einwirkung Dritter in die Eigentumsrechte der MedicalLine GmbH ist untersagt. Sollten dennoch durch Dritte Einwirkungen in die Eigentumsrechte der MedicalLine GmbH oder Pfändung vorgenommen werden, hat der Kunde unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche, durch Intervention entstehende, gerichtliche oder außergerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.3   Solange die MedicalLine GmbH Eigentumsrechte an dem Kaufgegenstand hat, ist die MedicalLine GmbH oder ein Bevollmächtigter jederzeit berechtigt, sich von dem Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck erklärt sich der Kunde bereit, freien Zugang zum Aufenthaltsort des Gerätes zu gewähren.
9.4   Der Kunde haftet für fahrlässige, vorsätzliche, unverschuldete oder verschuldete Schäden oder Untergang des Gegenstandes. Jegliche an der Vorbehaltungsware entstandenen Schäden oder deren Verlust sind dem Eigentümer (MedicalLine GmbH) unverzüglich anzuzeigen.

§ 10  Wartungsvertrag
Dem Kunden wird wegen der eventuellen wirtschaftlichen Folgen, die sich für ihn aus den §§ 7 und 8 ergeben können, empfohlen, einen Wartungsvertrag mit der MedicalLine GmbH abzuschließen.

§ 11  Datenschutz und Schlussbestimmungen
11.1  Diese Bedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Frühere Geschäftsbeziehungen treten außer Kraft.
11.2  Die MedicalLine GmbH verpflichtet sich, sämtliche Daten und Unterlagen, die von der MedicalLine GmbH über den Kunden aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
11.3  Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Daten und Unterlagen, die vom Kunden über die MedicalLine GmbH aufbewahrt werden, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
11.4  Die MedicalLine GmbH ist im Rahmen des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten über den Auftraggeber für eigene Zwecke zu verwenden.
11.5  Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angepasste Einzelbestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
11.6  Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.7  Gerichtsstand ist Hannover, der Sitz der MedicalLine GmbH.